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   VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20   

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VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20 (https://dejure.org/2021,21768)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2021 - 11 A 38/20 (https://dejure.org/2021,21768)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 11 A 38/20 (https://dejure.org/2021,21768)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 2452/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diasporasteuer; Eritrea;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Herkunftsstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9).

    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist auf subsidiär Schutzberechtigte nicht anwendbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 6; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016 - 6 K 3108/15 -, juris Rn. 18).

    Dabei können die Zustände, die zur Gewährung subsidiären Schutzes geführt haben, auch bei der Prüfung der Zumutbarkeit Bedeutung erlangen (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 29).

    Bestehen belastbare Anhaltspunkte dafür, dass er seine im Bundesgebiet oder im Herkunftsstaat lebenden Familienangehörigen durch das Bemühen um Ausstellung eines Nationalpasses unmittelbar in Gefahr bringen könnte, kann ebenfalls von einer Unzumutbarkeit der Vorsprache auszugehen sein (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 25).

    Die seitens des UN-Sicherheitsrates veröffentlichte Übersetzung unterscheidet sich davon insoweit, als darin nicht auf die Nichterfüllung nationaler Verpflichtungen, sondern auf die Nichtableistung des Nationaldienstes Bezug genommen wird (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 34).

    Denn Gegenstand der Prüfung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist im Kontext von Selbstbezichtigungen nicht, inwiefern sich die rechtliche oder tatsächliche Position durch Abgabe von Erklärungen verändert (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 40).

    Hinsichtlich der daraus folgenden Verpflichtung zur Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer ist das Ermessen des Beklagten aufgrund der gebotenen europarechtlichen Auslegung unter Berücksichtigung des Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU auf Null reduziert (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 47, 48).

  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Bei der Zumutbarkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt und hinsichtlich dessen Anwendung die Behörde keinen Ermessenspielraum besitzt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 1 B 1/11 -, juris Rn. 6).

    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Herkunftsstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9).

    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist auf subsidiär Schutzberechtigte nicht anwendbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 6; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016 - 6 K 3108/15 -, juris Rn. 18).

    Im Hinblick auf die Zumutbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen, ob die verfolgungsrechtliche Situation bei einer wertenden Betrachtung im materiellen Kern und vom Ergebnis her mit der eines Flüchtlings vergleichbar ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12 m.w.N.; für syrische Staatsangehörige: VG Köln, Urteil vom 04. Dezember 2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 31 ff.).

    Geht der drohende ernsthafte Schaden auf eine gezielte Bedrohung durch staatliche Behörden zurück, und befürchtet der Betroffene eine Gefährdung seiner im Heimatland lebenden Verwandten, so kann sich auch deshalb eine Passerlangung als unzumutbar bzw. unmöglich erweisen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 5005/18

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen; Zumutbarkeit der Beantragung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Dabei ist unerheblich, dass sich die rechtliche Position der Betroffenen in Eritrea durch die Unterzeichnung gegebenenfalls nicht verschlechtern würde (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 09.05.2018 auf eine kleine Anfrage, BT-Drs. 19/2075, S. 6; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn.42; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea in der Fassung vom 25.02.2021, S. 27).

    Sie können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 215; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn. 40).

    Weigert sich der Ausländer, gegenüber der eritreischen Botschaft die verlangte Erklärung, die eine Selbstbezichtigung einer Straftat beinhaltet, abzugeben und wird ihm deshalb ein Reiseausweis vorenthalten, stellt dies einen faktischen bzw. mittelbaren Eingriff dar, der auch unter Berücksichtigung der Passhoheit des eritreischen Staates nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn. 40).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Mit ihm und der zu schützenden Würde eines Menschen ist eine Pflicht zur Selbstbelastung nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79 -, juris Rn. 17, vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 18, vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96 -, juris Rn. 82; Hillgruber in Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz 47. Edition Stand: 15.05.2021, Art. 1 GG Rn. 37).

    Der Schutz gegen Selbstbezichtigungen beschränkt sich nicht auf strafrechtliche und vergleichbare Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 19).

    Zwar können zum Schutz gewichtiger Belange Dritter oder der Allgemeinheit auch zur Selbstbelastung führende Aussagen verlangt werden, jedoch nur dann, wenn sie nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Soweit das Oberverwaltungsgericht darin die Bedeutung der Reueerklärung zu relativieren versucht (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 58f), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.

    An der grundrechtlichen Wertung des unstreitig vorhandenen Schuldeingeständnisses ändert dies jedoch ebenso wenig wie die Verweis darauf, dass die Unterzeichnung des gesamten Passus eine dem Wortlaut gegenteilige Wirkung habe und das Bestrafungsrisiko senke (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. März 2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 59).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Dieser in der Würde des Menschen wurzelnde Gedanke autonomer Selbstbestimmung wird in den Gewährleistungsgehalten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts näher konkretisiert (BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 207).

    Sie können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 215; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 5005/18 -, juris Rn. 40).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Von der Vorstellung ausgehend, dass der Mensch in Freiheit sich selbst bestimmt und entfaltet, umfasst die Garantie der Menschenwürde insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 539).

    Damit ist ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 539).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2016 - 18 A 951/15

    Zumutbarkeit der Vorsprache eines subsidiär Schutzberechtigten bei den nationalen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Dabei ist es im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Herkunftsstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9).

    § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist auf subsidiär Schutzberechtigte nicht anwendbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 6; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20. Mai 2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 28; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28. Juli 2016 - 6 K 3108/15 -, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Keinesfalls darf der Staat seine Hand zu Verletzungen der Menschenwürde reichen (BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, juris Rn. 328).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 38/20
    Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 -, juris Rn. 145).
  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

  • VG Köln, 04.12.2019 - 5 K 7317/18

    Unzumutbarkeit, subsidiär Schutzberechtigter, Syrer, Wehrdienstverweigerer,

  • VG Gießen, 28.07.2016 - 6 K 3108/15

    Keine allgemeine Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer für subsidiär

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773

    Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 19 B 10.2157

    Keine Pflicht der Unterzeichner des FlüAbk zur Zuerkennung des uneingeschränkten

  • BVerwG, 20.06.2011 - 1 B 1.11

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht in der

  • VG Schleswig, 25.06.2021 - 11 A 270/20

    Reiseausweis für eritreische Staatsangehörige; Unzumutbarkeit der Passerlangung

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 LB 6/21

    Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Reiseausweises; Unterschiede im Hinblick auf

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 25. Juni 2021 (11 A 38/20) abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Das Ermessen reduziert sich deshalb in diesem Fall auf Null (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 25.06.2021 - 11 A 38/20 -, juris Rn. 41; VG Hannover, Urt. v. 20.05.2020 - 12 A 2452/19 -, juris Rn. 47f.; VG Köln, Urt. v. 07.06.2021 - 5 K 2326/19 -, juris Rn. 77; VG Wiesbaden, Urt. v. 08.06.2020 - 4 K 2002/19.WI -, juris Rn. 27).

  • VG Karlsruhe, 20.10.2021 - 4 K 4266/20

    Eritreer; subsidiäre Schutzberechtigung; Zumutbarkeit der Beschaffung eines

    Vorliegend ist auch nicht aufgrund eines "wertenden Vergleichs der Fluchtgründe" des subsidiär schutzberechtigten Klägers mit der Situation eines anerkannten Flüchtlings von einer Unzumutbarkeit der Vorsprache bei der eritreischen Auslandsniederlassung auszugehen (ebenfalls in Bezug auf den Militärdienst in Eritrea verneinend: VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 38/20 -, juris Rn. 23 und 24; vgl. auch Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, juris Rn. 25; a. A. jedoch: VG Köln, Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 37; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.01.2015 - W 7 14.1220 -, juris Rn. 25).

    Dem Auswärtigen Amt ist kein Fall aus neuerer Zeit bekannt, in dem es zu Sanktionen gegen in Eritrea verbliebene Familienangehörige nur wegen einer unerlaubten Ausreise gekommen wäre (Auswärtiges Amt, Bericht vom 25.01.2021, a.a.O. S. 22; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.03.2021, a.a.O. Rn. 36; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.12.2020, a.a.O. Rn. 8; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 38/20 -, a.a.O. Rn. 25; Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, a.a.O. Rn. 28).

    Anders liege der Fall jedoch, wenn der Betroffene glaubhaft versichere, dass er nicht einsehe, Reue zu zeigen und es ihm sein Gewissen schlicht nicht erlaube, die Erklärung zu unterzeichnen, da er nichts falsch gemacht habe (VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2021 - 11 A 38/20 -, a.a.O. Rn. 40).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2020 - 11 S 114.20

    Maskenpflicht Schule; Mund-Nasen-Bedeckung; gesundheitliche Beeinträchtigung;

    Die Antragstellerin, die zugleich einen Normenkontrollantrag gestellt hat (Az.: OVG 11 A 38/20), wendet sich als Oberstufenschülerin einer im Land Brandenburg gelegenen Schule im Wege einstweiliger Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 30. Oktober 2020.
  • VG Karlsruhe, 29.10.2021 - A 14 K 1304/20

    Keine Gewährung subsidiären Schutzes für eritreische Mütter von Kleinkindern;

    Soweit der Diasporastatus voraussetzt, dass der Betreffende ein Schuldeingeständnis abgibt, ist seitens der Klägerin weder allgemein noch im Einzelfall vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass ihr die Abgabe einer solchen Reueerklärung unzumutbar wäre (vgl. zur Zumutbarkeit eingehend OVG Lüneburg, Urteil vom 18.03.2021 - 8 LB 97/20 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.10.2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris Rn. 69 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2021 - A 14 K 1200/21 -, n.v., UA S. 8 f.); die einen Ausnahmefall begründenden Umstände sind grundsätzlich vom Ausländer darzulegen und nachzuweisen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.12.2020 - 10 ZB 20.2157 -, juris Rn. 6 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2016 - 18 A 951/15 -, juris Rn. 3 f.; a.A. bzgl. der als indirekte Selbstbezichtigung einer Straftat verstandene Reueerklärung bei substantiiert vorgetragener Unfreiwilligkeit Schleswig-Holsteinisches VG, Urteile vom 25.06.2021 - 11 A 270/20 -, Rn. 36 ff., 45 ff. und - 11 A 38/20 -, Rn. 28 ff., 39 ff., jeweils juris).
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